#Neu im Betriebsrat
Neu im Betriebsrat?
Als frisch gewähltes Mitglied im Betriebsrat stehst Du vor vielen neuen Aufgaben und Herausforderungen.
„easy fox“ bietet Dir 3 wesentlichen Dinge, die ein moderner betrieblicher Interessensvertreter benötigt, aus einer Hand:
Seminare: Eine praxisnahe und bedarfsgerechte Weiterbildung im Seminar, die echte Freude bereitet.
BR-Community: Ein geschütztes Netzwerk zum direkten Austausch und Dialog mit anderen betrieblichen Interessensvertretern.
Expertennetzwerk: Zugang zu geprüften Fachexperten für eine individuelle Rechtsberatung oder gerichtliche Vertretung.
Mit diesen Lösungen wirst Du Deinen neuen Alltag im Ehrenamt meistern.
Ganz einfach. easy fox – einfach schlau!
Wenn es Probleme im Betrieb gibt, bist Du als Betriebsrat sowohl Ansprechpartner für Deine Kollegen*innen als auch Vermittler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Du bist also mitverantwortlich für das Wohlbefinden Deiner Kollegen*innen am Arbeitsplatz.
Als Betriebsrat arbeitest Du mit verschiedenen Ausschüssen und anderen Gruppierungen zusammen. So zum Beispiel mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder mit dem Personalausschuss.
Als Betriebsrat bist Du auch für die Integration und den Schutz von Minderheiten am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Schutzbedürftige oder Menschen mit internationaler Geschichte, zuständig.
In Deiner Arbeit als Betriebsrat prüfst Du, dass Gesetze, Vorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verordnungen eingehalten werden.
Du schützt Deine Kollegen*innen:
Du sorgst dafür, dass alle Arbeitnehmer sich am Arbeitsplatz wohlfühlen und keine Angst vor Diskriminierung haben müssen. Dafür setzt Du Maßnahmen durch, die bestimmte Personengruppen am Arbeitsplatz integrieren oder schützen. Auch die Gleichberechtigung spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. So sorgst Du dafür, dass Frauen und Männer in Deinem Unternehmen gleichgestellt sind.
Du überwachst den Betrieb:
Als Betriebsrat musst Du Dich mit der Rechtslage für Arbeitnehmer perfekt auskennen, denn Du bist dafür zuständig, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber sich an alle Vorschriften, Gesetze, Verträge und Vereinbarungen hält.
Du und Deine Kollegen*innen gestalten Euer Arbeitsleben:
Zusammen mit Deinen Kollegen*innen, mit Ausschüssen und Vertretungen entwickelst Du neue Ideen und Maßnahmen, die Euer Arbeitsleben verbessern. Diese beantragst Du dann beim Arbeitgeber und versuchst, sie durchzusetzen.
Du setzt Dich für das Wohlergehen Deiner Kollegen*innen ein:
Alle Vorgänge und Prozesse in Deinem Unternehmen sollten mit so wenig Komplikationen wie möglich ablaufen, damit das Arbeitsleben für Deine Kollegen*innen so angenehm wie möglich ist. Deshalb setzt Du Dich dafür ein, dass Deine Kollegen*innen ihre Familie und ihre Arbeit miteinander vereinbaren können und so eine Work-Life-Balance entsteht.
Aufgaben, die jeder Betriebsrat erledigen muss:
• Schulungen, Fortbildungen und Seminare besuchen
• Sprechstunden anbieten
• Betriebsversammlungen oder Betriebsratssitzungen abhalten (ggf. mit Vor- und Nachbereitung)
• Gespräche mit den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber führen (ggf. mit Vor- Und Nachbereitung)
• Freistellungen beantragen
Du nimmst Deine Fortbildungspflicht wahr:
Als Mitglied im Betriebsrat musst Du Grundlagen- und Fachwissen über die Rechtslage für Unternehmen haben und immer auf dem aktuellen Stand sein. Dafür musst du Schulungen zu den jeweiligen Themen besuchen, um Dir dieses Wissen anzueignen.
Du hältst die Verschwiegenheitspflicht ein:
Über private oder geheime Themen darfst Du mit niemandem oder nur mit ausgewählten Personen sprechen. Dazu gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Themen rund um den Wirtschaftsausschuss, Angelegenheiten in der Personalabteilung und Beschwerden von Arbeitnehmern.
Du bist Vermittler zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber:
Obwohl Du als Betriebsrat primär mit den Arbeitnehmern zusammenarbeitest, bist Du dazu verpflichtet, auch mit dem Arbeitgeber eng zusammenzuarbeiten. Monatlich oder auch wöchentlich nimmst Du mit ihm an Gesprächen teil, in denen Du ihm wichtige Informationen oder Geschehnisse mitteilst.
Du bist in ständigem Austausch mit dem Arbeitgeber:
Der Betriebsrat hat ein Recht auf Anhörung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sich die Ideen und Anmerkungen des Betriebsrates anhören und darüber nachdenken muss. Als Betriebsrat muss der Arbeitgeber Dich rechtzeitig über geplante betriebliche Maßnahmen informieren. Hierzu zählen zum Beispiel Neu- oder Umbauten, Veränderungen von Arbeitsplätzen, die Einstellung von Angestellten in leitenden Positionen und Informationen über den betrieblichen Umweltschutz.
Du arbeitest als Betriebsratsmitglied mit Deinen Kollegen*innen zusammen:
Vor allem bei Entscheidungen, die das gesamte Unternehmen oder einen Großteil des Personals betreffen, besprichst Du die Möglichkeiten zusammen mit den Mitarbeitern, die nicht im Betriebsrat sind. Auch ansonsten kooperierst und tauscht Du Dich mit den Arbeitnehmern aus.
Du beeinflusst die Entscheidungen des Arbeitgebers:
Bestimmte Maßnahmen kann der Arbeitgeber nur mit der Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Dies ist gerade in sogenannten „sozialen Angelegenheiten“ nötig. Allerdings nur, wenn es keine gesetzliche oder tarifliche Regelung gibt. Zu den Maßnahmen, die einer Zustimmung des Betriebsrats bedürfen, gehören unter anderem die Regelung der Arbeitszeit, Regelungen rund um die Auszahlung der Arbeitsentgelte und des Urlaubs, Regelungen der Unfallverhütung und Kündigungen, Einstellungen oder Versetzungen. Als Betriebsratsmitglied hast Du das Recht zuzustimmen, zu widersprechen oder Dich zu enthalten. Stimmst Du dem Arbeitgeber nicht zu, entscheidet die sogenannte Einigungsstelle.
(§ 40 Abs. 1 BetrVG)
Wenn Du im Betriebsrat tätig bist, übst Du ein unbezahltes Ehrenamt aus. Dein Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber verändert sich durch Deine Arbeit im Betriebsrat nicht.
(§ 78 Satz 2 BetrVG, § 78 Abs. 1 BetrVG)
Als Mitglied im Betriebsrat darfst Du weder gestört, benachteiligt noch bevorzugt werden. So darfst Du etwa bei Beförderungen nicht benachteiligt werden. Aus diesem Grund handelt es sich auch um ein unentgeltliches Ehrenamt. Der Arbeitgeber darf Betriebsratsmitglieder auch nicht auf andere Art und Weise vergüten.
Außerdem dürfen Dein Arbeitgeber oder Deine Kollegen*innen Dir Deine Arbeit im Betriebsrat nicht (absichtlich) erschweren oder Dich an Deiner Tätigkeit hindern.
(§§ 15 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz, 103 BetrVG)
Die einzigen Privilegien, die Du als Mitglied im Betriebsrat genießt, sind der Kündigungs- und Versicherungsschutz. Sobald Du ein Amt im Betriebsrat ausübst, kannst Du für die Dauer der Amtszeit und für ein weiteres anschließendes Jahr nicht gekündigt oder versetzt werden. Damit soll verhindert werden, dass Dein Arbeitgeber Dir aufgrund von Entscheidungen, die Du im Betriebsrat getroffen hast, kündigt. Es sei denn, Du lässt Dir etwas Gravierendes zu Schulden kommen, wodurch Dein Arbeitgeber berechtigt ist, Dir ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall muss der Betriebsrat oder das Arbeitsgericht der Kündigung zustimmen.
(§ 37 Abs. 2 BetrVG)
Sobald Du Aufgaben im Betriebsrat übernimmst, haben diese Vorrang. Das bedeutet, dass Deine Betriebsratsarbeit in den meisten Fällen wichtiger ist als Deine normale Arbeit. Deshalb wirst Du zum Beispiel auch für Schulungen für den Betriebsrat freigestellt.
(§ 37 Abs. 6 BetrVG)
Als Betriebsratsmitglied bist Du verpflichtet, Dir Wissen für Deine Betriebsratsarbeit anzueignen. Dafür kannst Du zum Beispiel Schulungen und Seminare besuchen. Für den Zeitraum wirst Du von der Arbeit freigestellt und die Kosten für die Schulungen und Seminare übernimmt Dein Arbeitgeber.
(§§ 79, 83, 99 BetrVG)
Du musst die Verschwiegenheitspflicht einhalten. Wenn in Gesprächen zwischen Betriebsratsmitgliedern und dem Arbeitgeber über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geredet wird, muss der Arbeitgeber diese als solche benennen. Generell solltest Du über sensible Inhalte in der Regel nur mit weiteren Betriebsratsmitgliedern reden.
Eine transparente Kommunikation zwischen den Mitgliedern des Betriebsrats ist der Grundstein für gute Arbeit im Betriebsrat.
Achte auf ein gutes Arbeitsverhältnis zwischen Dir und Deinen Kollegen*innen, egal ob diese Mitglieder im Betriebsrat sind oder nicht. Deine Kollegen*innen sollten immer das Gefühl haben, dass sie mit Problemen und Anliegen, die die Arbeit betreffen, zu Dir kommen können.
Eigne Dir ein Grund- und vielleicht sogar ein Fachwissen an. Das erleichtert Dir enorm die Arbeit im Betriebsrat und Du kannst Deinen Kollegen*innen weiterhelfen.
Setze Dir realistische Ziele. Du kannst nicht alles auf einmal bearbeiten. Denke darum nicht zu weit in die Zukunft, sondern bearbeite die Aufgaben, die in dem Moment am dringendsten sind.
Sei für Deine Kollegen*innen verständlich und zwar egal, ob mündlich in Gesprächen oder schriftlich in Vereinbarungen. Du als Mitglied des Betriebsrats hast das nötige Fachwissen und kennst die juristischen Begriffe, Deine Kollegen*innen jedoch nicht unbedingt.
Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber verhandelst, solltest Du verständnisvoll, aber nicht konfliktscheu sein. Dein Arbeitgeber wird natürlich versuchen, seine Interessen durchzusetzen, aber als Mitglied des Betriebsrats vertrittst Du Deine Kollegen*innen. Deshalb solltest Du bei Meinungsverschiedenheiten in der Regel immer für Deine Kollegen*innen argumentieren, denn das ist Deine Aufgabe als Mitglied des Betriebsrats.