Seminarbedingungen

1. Seminaranmeldung

Sollten Sie eine telefonische Reservierung vornehmen, so ist diese unverbindlich. Die Teilnehmerzahl unserer Qualitätsseminare ist stets begrenzt, daher empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Buchung. Ein Anruf genügt. Danach erhalten Sie unverzüglich unser Anmeldeformular. Bitte füllen Sie es aus und senden Sie es uns innerhalb von 14 Tagen zu. Schriftliche Anmeldungen bearbeiten wir in der Reihenfolge ihres Eingangs. Sie erhalten dann eine Bestätigung von uns. Die easy fox GmbH korrespondiert mit Kunden auch per E‑Mail und Telefax. Wenn Sie diesen Service nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.

2. Teilnahmebestätigung und Unterlagen

14 Tage vor Beginn des Seminars übermitteln wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung und weitere Informationen. Sollte das Seminar nicht stattfinden, erhalten Sie eine Nachricht von uns. Erst mit dieser Bestätigung sind Sie zur Teilnahme am Seminar befugt. Ausgaben, die Sie vor Erhalt der Teilnahmebestätigung, z.B. für Tickets, tätigen, erfolgen auf eigene Gefahr.

3. Zahlung

Die Seminargebühren sind ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung, also vor Beginn des Seminars, zu zahlen. Die easy fox GmbH rechnet die Reise- und Hotelkosten für Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab. Andere Regelungen, insbesondere andere Fälligkeits- und Zahlungsvereinbarungen, erkennen wir nicht an.

4. Stornierung

Bei schriftlicher Abmeldung bis eine Woche vor Seminarbeginn entstehen Ihnen keine Kosten gegenüber der easy fox GmbH. Sollten Sie weniger als eine Woche vor dem Beginn des Seminars stornieren oder ohne vorherige Stornierung nicht erscheinen, so ist die easy fox GmbH befugt, die komplette Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Abgesehen davon müssen Sie mit einer Gebühr des Hotels rechnen, wenn Sie weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn stornieren. Natürlich ist es jederzeit möglich, einen Ersatzteilnehmer zu anzugeben, Stornogebühren fallen dann nicht an.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Seminarveranstalter

Die Referenten werden von uns speziell ausgesucht, um den Praxisbezug unserer Seminare zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, den Ort, den Inhalt, sowie den Ablauf des Programms sowie der Einsatz bestimmter Referenten unter Wahrung des allgemeinen Charakters der Veranstaltung zu ändern. Auch die Absage eines Seminars behalten wir uns aus wichtigem Grund, wie Krankheit des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vor. Der Ersatz von Schäden kann – gleich aus welchem Grund – nur bis zur Höhe der Seminarkosten verlangt werden. Unsere Seminarangebote richten sich ausschließlich an Unternehmen und deren Betriebsräte, SBV und JAV.

6. Seminargebühren und Hotelkosten

Alle Seminargebühren beziehen sich auf eine Person exklusive Mehrwertsteuer sowie aller Nebenkosten, wie zum Beispiel Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung. Die aktuellen Hotelpreise (Übernachtung und Tagespauschale) können im Internet unter www.easy-fox.de eingesehen werden. Preisabweichungen sind möglich. Die easy fox GmbH ist berechtigt, Vertragsbestandteile an Dritte zu übertragen, dies gilt speziell für Hotelreservierungen. Wenn Sie während des Seminars nicht in dem Seminarhotel übernachten möchten, kreuzen Sie bitte das entsprechende Kästchen auf dem Formular an. In diesem Fall wird eine Tagespauschale erhoben. Dazu gehören unter anderem Tagungsgetränke, Kaffeepausen und das Mittagessen inklusive Softdrink.

7. Veranstalter

Veranstalter/Vertragspartner ist immer unsere Betriebsgesellschaft: easy fox GmbH, Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Für unsere Seminare gelten ausschließlich die Seminarbedingungen der easy fox GmbH.

8. Kostenübernahme im Streitfall – rechtliche Durchsetzung durch den Betriebsrat im Streitfall

Die easy fox GmbH akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die Übernahme der Kosten in Frage stellt. In diesen Fällen werden wir trotz der Rechtsunsicherheit die Seminar- und Hotelkosten vorab überweisen. Bei Streit über die Teilnahme am Seminar im Falle der Zahlungsverweigerung des Arbeitgebers obliegt es dem Betriebsrat, dafür zu sorgen, dass der Arbeitgeber die Schulungskosten übernimmt. Zu diesem Zweck gewährt der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht, diese gegebenenfalls im Entscheidungsrahmen des Arbeitsgerichts durchzusetzen.

9. Haftung bei Unfällen

Die Teilnahme am Seminar erfolgt stets auf eigene Gefahr. Während des Seminars sind Sie als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Während der freien Zeit des Seminars und während des Rahmenprogramms sind Sie nicht durch diesen Versicherungsschutz geschützt. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.