Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Deine Rechte als Betriebsrat in sozialen und personellen Angelegenheiten wirksam umsetzen

Nach Deinem Seminar BetrVG 1 möchtest Du gezielt den nächsten Schritt in Deiner Rolle als Betriebsrat gehen?

Du stellst Dir Fragen wie z.B:

“Wie funktioniert die Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten?”
“Wie kann ich meine Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung oder Kündigung von Arbeitnehmern effektiv ausüben und wirksam durchsetzen?
“Wie bringe ich mein Know-How gekonnt im Gremium ein?”

In diesem Seminar lernst Du alle relevanten Kniffe, um souverän Deine Rechte und Ideen als Betriebsrat umzusetzen.
Du wirst zielgerichtet problematische Sachverhalte aus der betrieblichen Praxis rechtlich zutreffend bewerten lernen, um tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln. Mit professionellen Kommunikationstechniken verschaffst Du Dir konstruktiv Gehör im Gremium und vertrittst gemeinsame Positionen wirkungsvoll in Verhandlungen mit Deinem Arbeitgeber.
Unsere praxiserfahrenen Referenten unterstützen Dich dabei im Seminar mit leicht und verständlich aufbereiten Beispielen aus dem Betriebsratsalltag.
Mit unserem erprobten Seminarkonzept machen wir Dir den nächsten Schritt auf Deinem Weg leicht – einfach “easy”.

Was bieten wir Dir?

Du erweiterst in diesem Seminar systematisch Deine Grundkenntnisse als Betriebsrat
Du kannst nach diesem Seminar die wesentlichen Beteiligungsrechte als BR anwenden und umsetzen
Du lernst Schritt für Schritt, mit Deinen Herausforderungen im BR-Amt gelassen umzugehen

Beispiele:
Beschlüsse wirksam fassen und umsetzen
Betriebsvereinbarungen als Mittel zur Mitbestimmung
Wissen, wann sich der BR beraten lassen kann, um Beteiligungsrechte im Fall der Fälle durchzusetzen 

Überblick über die Mitbestimmungsrechte
Gesetz und Tarifvertrag als Grenzen der Mitbestimmung 

Betriebliche Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer
Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
Gerechte und ausgeglichene Urlaubsregelungen
Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen
Errichtung und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
Arbeits– und Gesundheitsschutz
Betriebliche Lohngestaltung 

“Möglichkeiten & Grenzen”
Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen
Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
Abgrenzung zur Regelungsabrede und Gesamtzusage 

Einigungsstellenverfahren
Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
Ordnungswidrigkeiten, Zwangs– und Bußgelder 

Betriebsverfassungsrecht Teil 2 eignet sich für:

Alle die Teil 1 bereits besucht haben und mit den Grundkenntnissen vertraut sind. Du fühlst Dich sattelfest? Dann vertiefe nun Dein Fachwissen für die praktische Anwendung im BR-Alltag.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Grundlagenkenntnisse sind gemäß §37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder, Nachrücker und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder erforderlich. Dies gilt gemäß §179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretungen.

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, gemäß dem Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 – 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 – 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
„Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für jedes einzelne Mitglied im Gremium erforderlich. Die Erforderlichkeit muss gegenüber dem Arbeitgeber nicht näher dargelegt oder begründet werden.“ Bundesarbeitsgericht vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94

Termine auf Anfrage – sprechen Sie uns gerne an!