Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Der perfekte Start für jede Schwerbehindertenvertretung
Du willst einen perfekten Start in deine SBV-Arbeit?
Was bieten wir Dir?
Du erhältst einen Überblick über alle relevanten Aufgaben und Rechte als Vertrauensperson der Schwerbehinderten.
Du lernst den Inhalt und die Reichweite der Beteiligungsrechte der SBV kennenlernen.
Du bekommst wertvolle Tipps, um Deinen SBV-Alltag optimal zu meistern.
Beispiele:
Aufgaben und Möglichkeiten als Schwerbehindertenvertretung
Rechtsstellung als Schwerbehindertenvertreter
Grundlagen des Schwerbehindertenrechts
Zusammenarbeit mit BR, GBR, JAV und Leistungen der relevanten Behörden
Freistellung von der beruflichen Tätigkeit
Entgeltschutz und Benachteiligungsverbot
Kündigungsschutz
Versetzungsschutz
Kostentragungspflicht des Arbeitsgebers für die Arbeit und die Fortbildung der SBV
Räumliche und sachliche Ausstattung der SBV
Rechtsstellung des stellvertretenden Mitglieds der SBV
Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Aufgaben der SBV
Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber (§ 178 Abs. 2 SGB IX)
Beteiligungsrechte gegenüber dem Betriebsrat (§ 178 Abs. 4 SGB IX)
Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte der SBV
Aushandeln von Inklusionsvereinbarungen – Überblick
Interessenvertretung für unternehmensangehörige Betriebe ohne SBV
Vertrauensvolle Zusammenarbeit der Gremien
Das Schwerbehindertenrecht im SGB IX
Leistungen der Integrationsämter
Leistungen der Versorgungsämter
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Leistungen der Arbeitsagenturen
Anerkennung als Schwerbehinderte/-r
Grad der Behinderung
Erstantrag – Ablauf des Verfahrens
Veränderung der gesundheitlichen Verhältnisse
Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen
Zusammenarbeit der SBV mit der GSBV und KSBV
Schwerbehindertenvertretung Teil 1 eignet sich für:
Alle frisch gewählten Schwerbehindertenvertreter und deren Stellvertreter, die voll durchstarten möchten. Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Grundlagenkenntnisse sind gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für alle Schwerbehindertenvertreter und Stellvertreter erforderlich.
Seminar Infos
- Dauer 3 Tage
- Teilnehmer max. 20