Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Als Arbeitnehmervertreter in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten aktiv mitgestalten und Arbeitsplätze sichern!

Du hast bereits Betriebsverfassungsrecht Teil 1+2 erfolgreich absolviert und möchtest nun dein Wissen mit praxisnahen Inhalten untermauern?

Du stellst Dir Fragen wie z.B:

“Welches Recht hat der Betriebsrat zur Beschäftigungssicherung im Betrieb?”
“Wie kann ich Anhörungs- und Widerspruchsrechte bei Kündigungen richtig einsetzen?”
“Wie erkenne ich rechtzeitig Betriebsänderungen, drohenden Personalabbau oder Umstrukturierungen und kann die Interessen der Belegschaft durch gute Argumente verteidigen?”

In diesem dritten und letzten Seminarteil liegt der Fokus auf dem Expertenwissen in personellen und wirtschaftlichen Inhalten mit der praktischen Anwendung dieses Wissens. Deine neuen Rechte und Pflichten sind nicht länger reine Theorie.
Ausgestattet mit Deinem persönlichen “Handwerkszeug”, bist Du nun sicher in der Umsetzung von personellen und wirtschaftlichen Aufgaben in Deinem Ehrenamt.
Mit unserem erprobten Seminarkonzept machen wir Dir den nächsten Schritt auf Deinem Weg leicht – einfach “easy”.

Was bieten wir Dir?

Du baust Dein Fachwissen weiter aus und wirst zum Experten
Du erkennst Betriebsveränderungen und kannst in Deiner Rolle unterstützen
Du kannst Rechte durchsetzen und kennst den Umfang Deiner Pflichten

Beispiele:
Wissen rund um den Wirtschaftsausschuss
Arbeitnehmerinteressen bei Betriebsänderungen, Interessensausgleich und Sozialplan wahren
Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung bei der Personalplanung und ‑entwicklung und Berufsbildung
Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen             Beschlussverfahren 

Berufsausbildung: Ermittlung und Mitbestimmung durch den Betriebsrat
Beschäftigungssicherung durch Personalplanung
Auswahlrichtlinien für Personal
Stellenausschreibungen (intern)
Personalgespräche: Unterstützung durch den Betriebsrat
Personalfragebogen 

Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Sonderfall: Änderungskündigung
Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
Anhörungs- und Widerspruchsrechte
Beurteilung von Einstellungen und Versetzungen
Ein- und Umgruppierungen bewerten
Gründe für die Zustimmungsverweigerung 

Definition und Umfang „Wirtschaftliche Angelegenheiten“
Informationen erhalten und nutzen
Auskunftspflichte kennen
Wann hat der Arbeitgeber den BR zu informieren?
Wirtschaftsausschuss: Rahmen und Zusammenarbeit 

Betriebsveränderung: Was ist darunter zu verstehen?
Inhalte einer Betriebsveränderung
Umgang mit Betriebsänderungen
Interessenausgleich: Inhalt und Zweck
Sozialplan: Aufstellung und Durchsetzung 

Betriebsverfassungsrecht Teil 3 eignet sich für:

Neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter,
die bereits Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht Teil 1 u. 2 gesammelt haben. Deinem Expertenwissen steht nun nichts mehr im Weg.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Grundlagenkenntnisse sind gemäß §37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder, Nachrücker und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder erforderlich. Dies gilt gemäß §179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretungen.
 
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, gemäß dem Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 – 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 – 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
„Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für jedes einzelne Mitglied im Gremium erforderlich. Die Erforderlichkeit muss gegenüber dem Arbeitgeber nicht näher dargelegt oder begründet werden.“ Bundesarbeitsgericht vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94

Termine auf Anfrage – sprechen Sie uns gerne an!