Betriebsverfassungsrecht Teil 1

Alles, was ein neuer Betriebsrat wissen muss.

Du willst einen perfekten Start in deine Betriebsratsarbeit?

Du stellst Dir Fragen wie z.B.:

“Worauf kommet es als neu gewählter Betriebsrat besonders an?”
“Was sind meine Rechte und Pflichten als Betriebsrat?”
” Was steht im Betriebsverfassungsgesetz?”

Mit diesem Seminar erhältst Du alle gesetzlich relevanten Grundlagenkenntnisse für Deine erfolgreiche Betriebsratsarbeit und einen sicheren Start ins Ehrenamt.
Du lernst von praxiserfahrenen Referenten alles Wissenswerte zu Deinen Rechten und Pflichten als Betriebsrat – leicht und verständlich aufbereitet, mit praxisnahen Beispielen.
Dein Know-How als Betriebsrat ist essenziell, um Deine Kollegen im Unternehmen bestmöglich vertreten zu können.
Mit unserem erprobten Seminarkonzept machen wir Dir den Einstieg leicht – einfach “easy”.

Was bieten wir Dir?

Du erhältst einen Überblick über alle relevanten Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
Du lernst den Inhalt und die Reichweite der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des BR kennenlernen
Du bekommst wertvolle Tipps, um Deinen BR-Alltag optimal zu meistern

Beispiele:

Wirksame Beschlussfassung
Kosten und Ausstattung des Betriebsratsbüros
Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Aufgaben von JAV, SBV, GBR und KBR 

Was wird von Dir als neu gewählter Betriebsrat erwartet?
Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Gremium? 

Betriebsverfassungsrecht als Recht des Betriebsrats und der Belegschaft
Abgrenzung zum Individualarbeitsrecht
Rechtsquellen – Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
Wichtige Begriffe im Betriebsverfassungsgesetz 

Ehrenamt und seine Bedeutung
Arbeitsbefreiung und Freistellung für BR-Arbeit
Entgeltfortzahlung während der Betriebsratstätigkeit
Betriebsratsarbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
Recht auf Schulungen und Fortbildungen
Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten
Besonderer Kündigungsschutz 

Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden
Betriebsratssitzungen und Beschlussfassungen
Geschäftsordnung, Bildung von Ausschüssen
Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Sprechstunden
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, Gewerkschaften
und weiterer Mitarbeitervertretungen 

Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
Überwachung des Arbeitgebers, Schutz- und Förderaufgaben
Aufgaben in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Konkrete Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Überblick
Informationsrechte des Betriebsrats
Vorschlagsrecht, z.B. bei der Personalplanung
Unterrichtungs- und Beratungsrechte, z.B. bei der Planung neuer Arbeitsverfahren
Personelle Beteiligungsrechte, z.B. bei Einstellungen
Anhörungsrechte, z.B. bei Kündigungen
Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Arbeitszeitregelungen
Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen 

Betriebsverfassungsrecht Teil 1 eignet sich für:

Alle frisch gewählten Betriebsräte, die voll durchstarten möchten.
Vorkenntnisse sind nicht nötig. Weiter ist dieses Seminar für nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder oder Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Grundlagenkenntnisse sind gemäß §37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder, Nachrücker und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder erforderlich. Dies gilt gemäß §179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretungen.

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, gemäß dem Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 – 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 – 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
„Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für jedes einzelne Mitglied im Gremium erforderlich. Die Erforderlichkeit muss gegenüber dem Arbeitgeber nicht näher dargelegt oder begründet werden.“ Bundesarbeitsgericht vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94

Termine auf Anfrage – sprechen Sie uns gerne an!