Arbeitsrecht Teil 3

Runde mit dem Seminar Arbeitsrecht Teil III Dein Wissen ab und lerne wichtige juristische Taktiken!

Im Seminar Teil III wird Dein Grundlagenwissen zum Arbeitsrecht komplettiert – von A wie Aufhebungsvertrag bis Z wie Zeitarbeit!

Du stellst Dir Fragen wie z.B:

“Ist eine Kündigung vor und nach einem Betriebsübergang immer möglich?”
“Sind wir als Betrieb an Tarifverträge gebunden?”
“Wann und wie lange gibt es Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall?”

Nach diesem Seminarteil wirst Du im Arbeitsrecht so fit sein, dass Du in allen wichtigen arbeitsrechtlichen Bereichen kompetent agieren kannst.
Ausgestattet mit Deinem “Handwerkszeug”, bist Du nun auch in der Lage, Deine Kolleg*innen bei den unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen effektiv zu unterstützen!

Mit unserem erprobten Seminarkonzept machen wir Dir den nächsten Schritt auf Deinem Weg leicht – einfach “easy”.

Was bieten wir Dir?

Du wirst Dein Basiswissen im Arbeitsrecht von A‑Z aufgebaut haben
Du kannst auf Fragen im Arbeitsrecht souverän antworten
Du bekommst wertvolle Tipps, um Stolperfallen im Arbeitsrecht zu umgehen

Beispiele:
Kenntnis der Inhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Ansprüche und Pflichten aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und dem Tarifvertrag
Sicherstellung der Einhaltung wichtiger Schutzrechte z.B. bei Leiharbeit 

Vergütungsformen in der betrieblichen Praxis
Zulagen, Boni, Gratifikationen, Prämien
Kurzarbeitergeld und freiwillige Arbeitgeberzuschüsse 

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Zeitpunkt und Dauer?
Voller Vergütungsanspruch bei Urlaub nach Gesetz, Tarif- und Arbeitsvertrag
Beispiele: Annahmeverzug und Zurückbehaltungsrecht (aktuelle Rechtssprechung!) 

Gleichbehandlungsgrundsatz gem. AGG bei arbeitsvertraglichen Ansprüchen
Familie und Arbeit: Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit
Schutz von Schwerbehinderten im Betrieb
Grundlagen des Entgelttransparenzgesetzes 

Wann liegt ein Betriebsübergang vor?
Besitzstandsregelungen für betroffene Arbeitnehmer
Kündigung vor und nach Betriebsübergang?
Rechte des Betriebsrats – frühzeitig einfordern 

Überblick zu Leiharbeit, Dienstvertrag, Werkvertrag
Stichwort „equal pay“: Schutz von Leiharbeitnehmern
Beteiligungsrechte bei Einstellung und Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung 

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern?
Lage des Urlaubs, Urlaubsentgelt und Abgeltung
Krankmeldung und Entgeltfortzahlung bei Krankheit 

Was ist ein Tarifvertrag und für wen gilt er?
Wirkung tariflicher Regelungen auf das Arbeitsverhältnis
Auswirkungen eines Tarifvertrags auf tariflose Betriebe
Wo wird was geregelt: Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?
Zwingende Wirkung von Betriebsvereinbarungen, Günstigkeitsprinzip und Nachwirkung 

Wie spricht man vor Gericht? Abwägen und Taktieren
Verfahrensfragen
Vor- und Nachteil von Urteil und Vergleich vor Gericht 

Arbeitsrecht Teil 3 eignet sich für:

Neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Schwerbehindertenvertreter,
die bereits Grundkenntnisse im Arbeitsrecht Teil 1 und 2 gesammelt haben. Deinem nächsten Schritt zum Experten im Arbeitsrecht steht nun nichts mehr im Weg.

Schulungsanspruch

“Die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts sind gemäß §37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder, Nachrücker und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder erforderlich. Es bedarf keiner näheren Darlegung der Erforderlichkeit einer Schulung, die solche Kenntnisse vermittelt (BAG v.16.10.1986 – 6 ABR 14/84). Dies gilt gemäß §179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretungen.”

Termine auf Anfrage – sprechen Sie uns gerne an!