NEU: Blitzstart in die Betriebsratsarbeit!

Was ist am Blitzstart Seminar so besonders? Jahrzehntelanges Praxiswissen wird von amtierenden und erfahrenen Betriebsratsvorsitzenden vermittelt. 

Dabei werden echte und reale Erfahrungen mit Tipps & Tricks aus dem BR-Alltag anschaulich und nachvollziehbar vermittelt nach dem Motto: „So viel Praxiswissen wie möglich und so viel Theorie wie nötig“.

Da macht Lernen wirklich Spaß und macht Lust das gelernte auch selbst blitzschnell anzuwenden.

Mit unserem erprobten Seminarkonzept machen wir Dir Deine BR Arbeit leicht – einfach “easy”.

Was bieten wir Dir?

Beispiele: 

Betriebsverfassungsrecht
Rechtliche Grundlagen für den Betriebsrat
Persönliche Situation der Betriebsratsmitglieder
Ehrenamt und seine Bedeutung
Entgeltfortzahlung
Freizeitausgleich
BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Folge für „Betriebsratsüberstunden”
Recht auf Schulungen und Fortbildungen
Auseinandersetzung über Schulungsteilnahme
Besonderer Kündigungsschutz
Versetzungsschutz
Wirtschaftliche und berufliche Absicherung
Schweigepflicht 

Normenpyramide
Individual- und Kollektivrecht
Tarifvertrag geregelt im Tarifvertragsgesetz
Tarifvertrag
Tarifvertrag und Gesetzesrecht
Tarifvertrag und Arbeitsvertrag
Betriebliche Übung
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz 

Stellenwert des Betriebsrats
Regelungen durch den Betriebsrat
Betriebsratsgröße 

Organisation und Kosten
Rechts- und Informationsquellen
Kostenbeispiel
Ordnerstruktur 

Zusammenarbeit all gemein
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Kommunikation
Sprechstunden
Betriebs- und Abteilungsversammlungen 

Bildung von Ausschüssen
Betriebsausschuss
Weitere Ausschüsse
Arbeitsgruppen
Gesamtbetriebsrat
Wirtschaftsausschuss 

Konstituierende Sitzung
Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters
Stellvertretender Vorsitzender
Laufende Geschäfte des BRV
Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden (BRV) bzw. des Stellvertreters 

Ladung zur Sitzung
Teilnahme der JAV an der Betriebsratssitzung
Teilnahme der SBV an der Betriebsratssitzung
Ersatzmitglieder des Betriebsrats
Verhinderung von BR-Mitgliedern
Reihenfolge des Nachrückens
Vorbereitungen zur Sitzung
Zeitpunkt der Sitzung
Virtuelle Betriebsratssitzung
Geschäftsordnung
Freistellung
Schutzbestimmungen
Vorbereitung auf die Sitzung der BR-Mitglieder
Abmeldung und Rückmeldung
Schutz des Amtes
Betriebsratsantrag
Beschlussfassung
Betriebsratsbeschluss
Voraussetzung für einen Wirksamen Beschluss
Nichtigkeit von BR-Beschlüssen
Aussetzung von BR-3eschlüssen
Antrag und Rechtfolge
Protokoll / Sitzungsniederschrift
Schriftführer
Aufbewahrung der Unterlagen 

Pflichten des Betriebsrats
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten
Beteiligungsrechte der Betriebsrat
Betriebsvereinbarung
Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
Regelungsstreitigkeiten 

Blitzstart in die Betriebsratsarbeit eignet sich für:

Alle frisch gewählten Betriebsräte, die voll durchstarten möchten.
Vorkenntnisse sind nicht nötig. Weiter ist dieses Seminar für nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder oder Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Grundlagenkenntnisse sind gemäß §37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder, Nachrücker und häufig eingesetzte Ersatzmitglieder erforderlich. Dies gilt gemäß §179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretungen.

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, gemäß dem Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 – 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 – 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 – 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
„Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für jedes einzelne Mitglied im Gremium erforderlich. Die Erforderlichkeit muss gegenüber dem Arbeitgeber nicht näher dargelegt oder begründet werden.“ Bundesarbeitsgericht vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94

Seminar Infos

Termine für 2023 folgen!

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